| |
Leider hat der österreichische "Gesetzgeber"
(also die von der Mehrheit gewählten "Volksvertreter") seinerzeit - wohl
aus Feigheit bzw. nicht nachvollziehbarer "politischer Korrektheit" - eine
schwer kontrollierbare Ausnahmeregelung in dieses generelle Verbot
eingebaut (§ 32 Abs 5 TSchG), wodurch die Betäubung vor dem Schächtschnitt
"auf Grund zwingender religiöser Gebote oder Verbote einer anerkannten
Religionsgemeinschaft" unterbleiben darf...
Geschichtliche Grundlage in Stichworten
(Siehe auch www.pro-jure-animalis.de): Die Erzählung von der
Beinahe-Opferung Isaaks (Gen 22,1-19 ) durch Abraham oder im Islam das
Gedenken an den Propheten Ibrahim, der bereit war, seinen Sohn Ismail an
Allah zu opfern, ist die Basis für das Opferfest Kurban Bayrami, dem
höchsten sunnitischen Feiertag. Nach islamischem Glauben ist jeder
wirtschaftlich Bessergestellte dazu verpflichtet, ein Opfer zu bringen. Als
Opfertiere dienen Schafe, Rinder oder Kamele, wobei das zu opfernde Tier
gesund sein
muß und ein weibliches Tier und nicht trächtig sein darf.
Ein Merkmal des Opferfestes ist ferner, daß gesellschaftliche
Vergnügungen organisiert werden. Besonders in den Städten und Ortschaften
islamischer Staaten treffen sich die Kinder und Jugendlichen an den Stellen, an
denen die Opfertiere geschlachtet werden; diese Orte fungieren zu diesen Zeiten
als eine Art Messegelände, der Tiermord wird zum blutigen Spektakel.
Vorsätzliche Tierquälerei durch Schächten
Dazu Ulrich Dittmann vom Arbeitskreis Tierschutz:
"Betäubungsloses Schächt-Schlachten von warmblütigen Wirbeltieren ist als
bewußte und vorsätzliche Tierquälerei einzustufen, sonst wäre diese Tötungsart
nicht laut Tierschutzgesetz generell verboten - und wird eben nur durch diese
Ausnahmegenehmigung" nach § 4a Abs. 2 Nr.2 TierSchG ermöglicht (in Österreich
eben nach § 32 Abs 5 TierSchG). Dieser Paragraph ist unter der
(falschen) Annahme und der Voraussetzung entstanden, es gäbe Vorschriften
gewisser Religionsgemeinschaften, die eine Betäubung vor dem Schächten zwingend
untersagen. Daß das nicht der Fall ist, ist heute allgemeiner Wissensstand -
damit hat dieser Gesetzesvorbehalt seinen Sinn verloren und wäre ersatzlos zu
streichen. Aber dafür fehlt "unseren" Volksvertretern offenbar der Mut, das
logische Denkvermögen und v.a. das Mitgefühl mit der wehrlosen
Kreatur“.
Tierarzt Dr. Franz-Joseph Plank von ANIMAL SPIRIT ergänzt:
"Gerade diese Bestimmung läßt erkennen, wie sinnlos dieser ganze Paragraph
mit seiner Ausnahmeregelung ist. Wer kontrolliert in der Praxis
wirklich, ob die Tiere unmittelbar nach dem Schächtschnitt auch wirksam betäubt
werden, daß sie dann angeblich nichts mehr spüren? Und ist das in der Praxis
überhaupt realisierbar, ein Tier wirksam zu betäuben, das gerade in extremer
Todeangst und unsäglichen Schmerzen um sich schlägt? Zudem kontrolliert wohl
kein Amts- oder Schlacht-Tierarzt, wieviele dieser armen Lämmer, Kitze oder
Kälber dieser Tage in Hinterhöfen oder Badezimmern aufgeschlitzt werden - und
das sicherlich nicht von ausgebildeten Schächt-Schlachtern..."
Wie ausgeführt, ergeben sich im Zusammenhang mit den
verschiedenen Glaubensrichtungen innerhalb des Islam zahllose Diskussionen um
das Schächten. Während einige religiöse Führer eine Betäubung vor dem Schächten
als durchführbar ansehen, wäre dieser Vorgang für andere eine Unterdrückung des
Islam. Soweit die offizielle Sprachregelung. Tatsächlich
wird aber über den Weg der Glaubensfreiheit ein Marktsegment bedient, das sich
aus dem üblichen wirtschaftlichen Wettbewerb der Fleischlobby profitträchtig
separieren läßt: Lebensmittelkonzerne wittern einen neuen Milliardenmarkt und
daß sich mit dem religiös geprägten Konsumverhalten gut verdienen läßt,
erkennen allmählich auch deutsche und österreichische Unternehmen (Stichwort
"Halal"-Fleisch).
Kritische Schlußfolgerung zur Religionsfreiheit
Dr. Gunter Bleibohm von Pro jure animalis: "Es ist
unbestreitbar ein Verbrechen, eine Glaubensvorstellung dargestellter Art über
das Leben und Leiden real existierender Lebewesen zu stellen, das Recht auf
freie Berufsausübung über Leid, Schmerz und Angst von Tieren zu stellen, die
dem Menschen in seiner Leidensfähigkeit in nichts nachstehen.
Ein Staat, ein Mensch, der Glaubenswelten höher bewertet als
das Leid in der Realität, hat sich moralisch diskreditiert, tritt alle
menschlichen Werte und Wertvorstellungen in den Dreck des Profits, des eigenen
Vorteils - er hat sich zum moralischen Paria zurückentwickelt. Solange
Ehrfurcht vor dem Leben nur Ehrfurcht vor Menschenleben beinhaltet, ist jeder
Humanismus grotesk und wertlos."
|